Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Ludwig-Stiftung ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.ludwigstiftung.at und www.ludwig-stiftung.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahme teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Abbildungen der Startanimation sind nicht mit einem alternativen Text hinterlegt, da diese eine rein dekorative und keine informative Funktion erfüllen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Oktober 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Informationen auf diesen websites werden halbjährlich verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer websites behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per EMail, office@ludwig-stiftung.at, mit dem Betreff "Meldung einer Barriere“ mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen website oder des Dokuments an.

Kontakt

Österreichische Ludwig-Stiftung
E-Mail: office@ludwig-stiftung.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über ein Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Soferne die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die websites der Österreichischen Ludwig-Stiftung wurden im Dezember 2019 technisch komplett erneuert.Die Stiftung ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu ihrem Internet-Auftritt bemüht. Dabei orientiert sich die Stiftung in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften, dem E-Government-Gesetz 2004 und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2021 geplant.

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2020